Besondere anlässe steuerfrei



Es gibt einige weitere steuerfreie Extras, etwa in den Bereichen Kinderbetreuung, Essen und Fahrtweg zur Arbeit. 1 Zu bestimmten Anlässen kommt auch eine steuerfreie Gewährung kleinerer Sachgeschenke als Aufmerksamkeit in Betracht. 2 Besondere persönliche Ereignisse Zu bestimmten Anlässen kommt auch eine steuerfreie Gewährung kleinerer Sachgeschenke als Aufmerksamkeit in Betracht. 3 Dabei spielt es keine Rolle, ob das besondere persönliche Liegt kein besonderes persönliches Ereignis vor, kann auch keine Sachzuwendung steuerfrei erfolgen. 4 Die Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob die Aufmerksamkeit im Rahmen einer Feier oder "einfach so" überreicht wird. Achtung: Oftmals werden Geschenke auch zu anderen Anlässen überreicht wie z. B. zum Firmenjubiläum oder insbesondere zu Weihnachten. Hier gilt die steuerfreie Grenze nicht. 5 Steuerfreie Aufmerksamkeiten bis 60 EUR brutto. Geschenke, die der Arbeitnehmer aus persönlichem Anlass erhält und deren Wert 60 EUR brutto pro Anlass nicht übersteigt, bleiben als Aufmerksamkeiten lohnsteuerfrei, weil es am Entlohnungscharakter fehlt. 6 Bis zum doppelten Betrag, also bis Euro, bleibt Deine Einzahlung steuerfrei. Generell musst Du einkalkulieren, dass die steuerliche Förderung dazu führt, dass die Betriebsrente im Alter individuell zu versteuern ist. 7 Was sind „besondere persönliche Ereignisse“? Es gibt viele denkbare Anlässe für eine persönliche Aufmerksamkeit. Für die Steuerfreiheit muss es sich um ein besonderes und persönliches Ereignis des Arbeitnehmers oder seiner Familienangehörigen handeln wie: Geburtstag; Beförderung; Hochzeit, Silberhochzeit, Goldhochzeit. 8 Daher gibt es eine steuerliche Freigrenze von 60 Euro für Aufmerksamkeiten zum persönlichen Anlass – diese darf nicht überschritten werden. 3. Persönlich bleiben. Steuerfreie Aufmerksamkeiten können Sie nur zu einem persönlichen Anlass des Angestellten oder seiner Angehörigen verschenken. 9 Die Freigrenze von 60 € gilt nur für Geschenke zu persönlichen Anlässen und ist nicht zu verwechseln mit einem gesellschaftlichen bzw. kulturellen Ereignis, wie z.B.: Weihnachten, Ostern oder einem Firmenereignis (z.B. Firmenjubiläum). Dennoch gibt es eine Möglichkeit Ihren Mitarbeitern steuerfreie Weihnachtsgeschenke zu überreichen. geschenke an mitarbeiter grenze 10