Kurzzeitpflege § 39 sgb xi



Ist eine Pflegeperson an der Pflege gehindert. 1 (1) Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen. 2 (1) 1Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen. 3 Er- gänzend wurde ein neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V eingeführt, der nachfolgend vertraglich vereinbart wird. Dieser Anspruch auf. 4 Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege nach § 42 Absatz 2 Satz 2 angerechnet. (3) Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft. 5 Liegt keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des SGB XI vor, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Kurzzeitpflege zudem als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 39c Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Ist Kurzzeitpflege in begründeten Einzelfällen auch in anderen geeigneten Einrichtungen möglich? Ja. 6 (1) Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr; § 34 Absatz 2 Satz 1 gilt nicht. 7 Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege nach § 39 Absatz 1 Satz 3 angerechnet. 8 Hier kann die Leistung „Kurzzeitpflege“ in Anspruch genommen werden; der Leistungsanspruch hierauf ergibt sich aus § 42 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Ein Anspruch auf die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI besteht für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5. Der Anspruch kann realisiert werde, wenn die häusliche Pflege mit. 9 Finanzielle Unterstützung für die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Jährlich stehen dafür jedem Pflegebedürftigen Euro zur Verfügung. Dieses Geld kann auch noch aufgestockt werden, wenn im selben Jahr keine Kurzzeitpflege stattgefunden hat. Der Betrag erhöht sich dann um Euro und beträgt maximal Euro im Jahr. kurzzeitpflege 39 c kosten 10 genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt Euro pro Kalenderjahr aufgestockt werden. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege verringert sich entsprechend. 11