Leistung zulassungsbescheinigung teil 2



Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) bescheinigt die Zulassung des Autos. Es sind auch Informationen zur Leistung und zur Typklasse eingetragen. 1 Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) dokumentiert die allgemeine Zulassung sowie die Eigentumsverhältnisse eines Auto. Die. 2 In der Zulassungsbescheinigung Teil II finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, außerdem Angaben zur Zulassung sowie. 3 Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 gibt Aufschluss darüber, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist. Zudem werden technische Angaben zum Fahrzeug gemacht. Das Dokument. 4 In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sind die wichtigsten technischen Daten zum Auto vermerkt. Dazu kommen Angaben zur Zulassung, zum Halter und, falls zutreffend, zu Vorhaltern. 5 Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2? Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist ein offizielles Dokument, das Informationen über ein Fahrzeug und dessen Eigentümer enthält. Sie wurde im Jahr eingeführt und ersetzt den alten Fahrzeugbrief im DIN A5-Format. 6 Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist in FZV geregelt, der in Abs. 2 auf das verweist. Diese besteht in Deutschland aus einem einseitig bedruckten Dokument auf fälschungsgesichertem Spezialpapier im Format 21 cm × 30,48 cm (formatiert 21 cm × 29,7 cm). 7 Bundesportal | Zulassungsbescheinigung Teil II. Startseite. Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten. 8 Eine Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und Teil 2) können sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. In größeren Städten kann die Zulassungsbescheinigung I (z.B. in Berlin) auch in den zuständigen Bezirksämtern beantragt werden. Benötigte Unterlagen: Bescheinigung über die HU/AU. 9 Das zulässige Gesamtgewicht des Wagens ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I als "Technisch zulässige Gesamtmasse in kg" (F.2) angegeben. Die Anhängelast, also wie viel das Fahrzeug ziehen darf, steht im Fahrzeugschein unter O.1 und O fahrzeugschein erklärung 10 Der Fahrzeugschein ist heute die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil 2. Leistung in kW bei. 11