Rechte und pflichten für arbeitgeber



Schriftliche Fixierung der Aufgaben und Ziele. 1 Festlegung betrieblicher Regelungen. 2 Entgeltzahlung (Höhe und Auszahlung). 3 Schutz- und Fürsorgepflicht. 4 Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht. Für die Zuordnung der Rechte und Pflichten ist die Prüfung vorrangig, ob ein Arbeitsverhältnis laut Arbeitsvertrag vorliegt (§a Abs. 1 BGB): der Mitarbeiter ist weisungsgebunden; die Arbeit ist fremdbestimmt; der Mitarbeiter kann im Wesentlichen nicht über Zeit, Ort und Tätigkeit frei bestimmen. 5 In der Regel entsprechen die Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers den Rechten und Pflichten des Arbeitgebers – und umgekehrt. Während z. B. für einen Angestellten die Pflicht zur Treue gegenüber dem Unternehmen besteht, bedeutet das für den Chef gleichzeitig das Recht auf ebendiese Treue. 6 Die Rechte der Arbeitnehmer:innen stehen den Pflichten von Arbeitgeber:innen gegenüber. Das Gesetz gibt vor allem die folgenden Rechte für Arbeitnehmer:innen vor: pünktliche und vollständige Zahlung des Gehalts und damit verbunden die Achtung des Mindestlohngesetzes; Einhaltung der Beitragspflicht für Sozialversicherungen. 7 Arbeitgeber haben Aufgaben, Rechte und Pflichten, die sich aus unterschiedlichen Gesetzen, Regelungen und Vorschriften ergeben. Ihre Hauptpflicht besteht darin, Arbeitnehmern ein vertraglich vereinbartes Entgelt für ihre Arbeitsleistung zu zahlen. 8 Für Sie als Arbeitgeber ist vor allem das Arbeitsrecht von Interesse. Unter diesem Überbegriff sind viele verschiedene Gesetze gesammelt, die Sie als Arbeitgeber beachten müssen. Dazu gehören zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Bundesurlaubsgesetz. 9 Durch finanzielle Leistungen und einem Sonderkündigungsschutz sollen Schwangere und Mütter zudem vor schwangerschafts- bzw. mutterschutzbedingten Entgeltausfällen und dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt werden. Wir möchten Sie mit diesem Merkblatt über Ihre wesentlichen Rechte und Pflichten als Arbeitgeber bei der Beschäftigung von. rechte arbeitgeber 10 Pflicht zur Gleichbehandlung. 11 hauptpflichten arbeitgeber 12