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Finanzamt steuererklärung bearbeitungszeit
Ehepaar zusammenveranlagung oder einzelveranlagung
Ergo versicherung gehaltstabelle
Verbilligte vermietung an angehörige überschussprognose
Gewinn aus gewerbebetrieb freibetrag
Gewerbesteuer bilanz oder guv
Für die Erstellung der Steuerbilanz wird sie dann wieder hinzugerechnet.
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Um den steuerlich zutreffenden Gewinn ausweisen zu können, ist eine Gewerbesteuerrückstellung nicht erforderlich. Aber! Die Gewerbesteuer ist und bleibt.
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Bilanz/GuV. Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG, , , Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG. Gewerbesteuer, , , Gewerbesteuer. So.
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Gewinn laut GuV: EUR + Gewerbesteuer: EUR: Die Gewerbesteuer ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar. + Nicht abziehbare Bewirtungskosten: EUR: Von den Bewirtungskosten sind 30 % nicht abziehbar und dem Gewinn wieder hinzuzurechnen. = Gewinn: EUR Der einkommensteuerliche Gewinn beträgt EUR.
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3 Gewerbesteuer als nicht abziehbare Betriebsausgabe: Zurechnung außerhalb der Bilanz. Um den steuerlich zutreffenden Gewinn ausweisen zu können, ist eine Gewerbesteuerrückstellung nicht erforderlich. Aber! Die Gewerbesteuer ist und bleibt eine betriebliche Steuer, sodass die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gebucht werden muss.
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Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Ihre Rechtsgrundlage sind das Gewerbesteuergesetzt und die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung. Die Gewerbesteuer ist seit gem. §4 Abs. 5b EStG nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Die Gewerbesteuer wird nach folgendem Schema berechnet.
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Gewerbesteuererklärung / Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39) Beitrag aus Haufe Finance Office Premium. Dipl.-Finanzwirt Karl-Heinz Günther. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt.
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Körperschaft- und Gewerbesteuer (§ 10 Nummer 2 KStG, § 4 Absatz 5b EStG) Auch hier besteht also eine Diskrepanz zwischen Handels- und Steuerrecht. Denn handelsrechtlich sind insbesondere Körperschaft- und Gewerbesteuer klassische Betriebsausgaben, die bei Ermittlung des Jahresüberschusses auch entsprechend zu berücksichtigen sind.
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Beispiel für die Ermittlung des EBIT. Aus der Gewinn und Verlustrechnung GuV eines Betriebs ergeben sich die folgenden Zahlen: Gesamtleistung: Euro, Materialaufwand: Euro, Personalaufwand Euro, Zinsaufwand Euro, Abschreibungen auf das Anlagevermögen: Euro und Gewerbesteuer -Vorauszahlungen in Höhe von Euro. gewerbesteuer nachzahlung vorjahre buchen
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