Mieteinkünfte auf kinder übertragen



Von vermieteten Immobilien können die Kinder der Eigentümer ebenso profitieren wie die Eigentümer selbst. Das ist keine rechtswidrige Steuergestaltung. 1 › Wirtschaft › Geld. 2 Die Übertragung von Vermögen auf Kinder hat seit steuerlich an Attraktivität gewonnen, nachdem die Höhe der eigenen Einkünfte von. 3 Zum einen kann der Grundbesitz auf das minderjährige Kind übertragen werden mit der Folge, dass die Mieteinnahmen dann dem Kind zugerechnet werden. Viele. 4 Für die Unterstützung Ihrer Kinder können Sie nichts absetzen. Das ist alles durch den Kinderfreibetrag abgegolten. Aber: Durch eine simple Umschreibung der Mieteinnahmen versteuert Ihr Kind die Miete statt Ihnen. Sie zahlen vielleicht 42 oder gar 45 Prozent Steuern – Ihr Kind gar nichts oder wenig. Wichtig: Dafür ist keine Schenkung der Immobilie erforderlich – lediglich eine [ ]. 5 Auch wenn Ihr Kind durch die Grund­stücks­über­tra­gung ei­ge­ne Ein­künf­te hat, ha­ben Sie wei­ter­hin An­spruch auf Kin­der­geld bzw. auf Kin­der­frei­be­trä­ge. Da­zu mehr im Ka­pi­tel An­la­ge Kind. ♦ Über­tra­gung grund­er­werb­steu­er­frei. 6 § 21 EStG - Steuern sparen durch die Verlagerung von Mieteinkünften auf ein minderjähriges Kind Steuerspar-Modelle mit Familienangehörigen beruhen darauf, dass Einkünfte von einem Familienmitglied mit hoher Steuerbelastung auf einen Angehörigen mit niedriger Steuerbelastung übertragen werden. 7 Kinder können Mieteinnahmen der Eltern übertragen bekommen Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn. Das ist keine rechtswidrige Steuergestaltung: Den eigenen, minderjährigen Kindern Einnahmen aus einer. 8 Wenn Eltern ihren minderjährigen Kindern Immobilien übertragen, müssen die Eltern die Mieteinkünfte selbst dann nicht versteuern, wenn bestimmte gesetzliche Vorschriften bei der Übertragung. 9 Wird das Grundstück aus dem zivilrechtlichen Eigentum der Eltern auf die Kinder übertragen greift, zur Vermeidung einer Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer, der § 3 Nr. 2 GrEStG. Dieser regelt, dass im Falle eines Erwerbs durch Erbfall oder Schenkung unter Lebenden die Transaktion von der Besteuerung ausgenommen wird. zuwendungsnießbrauch 10